Lücke im Datenschutz-System? Facebook darf machen, was es will?

Tausche die “?” durch “!” aus und du verstehst Facebook…

Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum in Schleswig-Holstein wollte gegen Facebook vorgehen, weil deren Klarnamenspflicht gegen das deutsche Telemediengesetz verstösst und keine Pseudonyme zulässt. Aber das Verwaltungsgericht Schleswig erklärte: Deutsche Datenschutzbehörden sind für Facebook gar nicht zuständig, weil die doch in Irland sitzen. In Deutschland sitzen doch nur Vertrieb und Marketing, sowie die Lobbyisten. Klingt doch logisch!?

Total logisch. Einfach den Artikel lesen:

Lücke im Datenschutz-System? Facebook darf machen, was es will?


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