Das falsche Spiel mit der Vorratsdatenspeicherung
Peter Schaar, Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seinem Blog:
So berichtete die FAZ vor kurzem unter dem Titel „Eine Nummer zu viel“ über einen Mord aus dem Jahr 2009, dessen Täter – so der Tenor des Artikels – heute mangels Vorratsdatenspeicherung nicht mehr hätten ermittelt werden können. Aber ist dies wirklich so? Ich sage: Nein!
Heise schreibt dazu:
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, fordert mehr Gründlichkeit in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung. Er hält den “gebetsmühlenartig wiederholten Ruf”, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, für unredlich. Gegenüber der Bevölkerung werde durch “Hinweise auf einen vermeintlichen Verlust von Sicherheit und eine Beschränkung der effektiven Polizeiarbeit” ein einseitiges und falsche Bild gezeichnet, schreibt er in einem Eintrag in seinem Weblog. “Wer aber immer wieder hört, dass es ohne Vorratsdatenspeicherung nicht geht, fängt irgendwann an selber daran zu glauben, auch wenn es ein beweisbarer Irrglaube ist.”
Im konkreten Fall, führt Heise weiter aus:
Die Aussage findet Schaar verwunderlich, denn die Polizei hätte auch heute ohne Vorratsdatenspeicherung alle Daten bekommen können, mit denen die Täter überführt wurden, denn die Provider speicherten die anfallenden Daten noch mehrere Monate für ihre Abrechnungen, mitunter bis zu sechs Monate wie im Fall von Verbindungen zwischen den Netzen, unabhängig davon, ob der Kunde eine Flatrate hat oder nicht.
Mir fällt dazu dieses alte Video wieder ein:
Im Allgemeinen geht es aber um die Thematik, ob wir wirklich wollen, dass wir grundsätzlich jeden Bürger unter Generalverdacht stellen, denn genau das macht die Vorratsdatenspeicherung.