Ursprünglich schrieb ich:
Sollte es aber wirklich Pornografie gewesen sein, die sie verlinkt hat, so ist die Anzeige gerechtfertigt. Aberwitzig ist vor allem, dass sie einem “Internetspezialisten” Blogs und Twitter erklären soll…
Das ist leider etwas missverständlich und schlampig formuliert. Aber der Reihe nach:
Sollte es strafbar sein, Pornografie auf einer Webseite öffentlich direkt darzustellen, sollte das also ein Straftatbestand, und sollte sie auf ihrer Webseite pornografisches Material (sprich das von ihr entfernte Bild pornografischer Natur gewesen sein) veröffentlicht haben, so ist aus meiner Sicht die Anzeige gerechtfertigt vertretbar wenn auch aus meiner Sicht unverhältnismäßig.
Ich rede aber nur von der Anzeige, die vertretbar ist. Da ich mich aber juristisch nicht weiter damit befasst habe, weiß ich nicht, ob eventuell Verhältnismäßigkeitsforderungen vorhanden wären. Verhältnismäßigkeit ist aus meiner Sicht nicht wirklich gegeben. Eine Warnung mit Bitte, es zu entfernen hätte da schon gereicht. Vor allem in diesem Zusammenhang.
Völlig fassungslos lässt mich das hier:
Wenige Tage später gab ich diverse Screenshots im selben Revier (Fachabteilung Internetkriminalistik) ab. Die erste Frage des Sachbearbeiters war, was denn ein Blog sei und ob ich ihm kurz twitter erklären könne.
In der Fachabteilung Internetkriminalistik sollten, sollte man meinen, kompetente Mitarbeiter sitzen. Ganz offensichtlich nicht der Fall.
Es geht weiter:
Draußen rief ich als erstes die Sachbearbeiterin der Internetkriminalistik an und erkundigte mich nach dem Stand der Ermittlungen meiner Anzeige.
Sie: „Ich hatte Ihnen doch gesagt, dass ich nichts tun kann. Alle erforderlichen Ermittlungen waren ohne Ergebnis.“
Sie hatte ihr doch gesagt, dass sie nichts tun könne? Konnte ich in der Schilderung von Aurelie nicht nachlesen.
Jetzt kommt der Part, der (im englischen würde man sagen mindboggling ist):
Ich: „Was unternehmen Sie eigentlich gegen youporn oder tubegalore oder die ganzen anderen Porno-Websites, die jedes Kind in Deutschland ohne Beschränkung anschauen kann? Die Websites, die täglich hunderttausende Zugriffe haben? Nicht wie mein Blog, der vielleicht ein paar Hundert Leser hat.“
Sie seufzte. „Ach, das Internet ist so groß und wenn man da einmal anfängt, kommt man nie zu einem Ende.“
Ernsthaft: Diese Dame wird durch von mir gezahlte Steuern bezahlt. “Das Internet ist so groß” ja und? Hören wir jetzt auf, Straßenverkehrsvergehen zu ahnden, weil sie so häufig sind, und nicht aufhören? Da wird man ja nie fertig? Es ist verdammt nochmal die Aufgabe der KriPo und Polizei, erst recht wenn es viel Pornografie gibt, und diese rechtswidrig verbreitet wird, das zu ahnden.
Ich glaube nicht, dass in den Statuten der Polzei eine Option steht wie: “Es gibt zu viel von dieser Sorte Kriminalität, wir geben auf und lassen es einfach”.
Diese Aussage ist wirklich besorgniserregend.
Interessant wäre noch, ob die Polizei jemanden per falschem Vorwand ins Revier bitten darf, oder ob das rectswidrig ist.
Mein Resumée aus der Story: Äußerste Vorsicht ist geboten, sollte man in Internetdingen die Polzei benötigen.