BND und NSA – Recht ist, was der Sicherheit nützt – Politik – Süddeutsche.de
Heribert Prantl beschreibt hier sehr schön, wie der Paragraf 99 des Strafgesetzbuches auch die Alltagskommunikation der Bürger schützt, und folgert daraus, dass die Bundesanwaltschaft ermitteln müsste, sollte der BND an den Ausspähungen beteiligt gewesen sein.