IuK-Kommission will Speicherfristen für Kommunikationsdaten im Bundestag kürzen
Der Unterschied ist, dass es bei der Vorratsdatenspeicherung die unfreiwillige und anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten der Gesamtbevölkerung geht. Im Bundestag geht es um eine selbst auferlegte Regelung. Und genau wie sie selbst auferlegt wurde kann sie nun auch selbst wieder abgeschafft werden.
Schon lustig. Dem Bundestag ist eine Vorratsdatenspeicherung von 3 Monaten (auch anlasslos) nicht geheuer (nach Edathy), und will sie auf 7 Tage einkürzen. Aber wenn’s ums Volk geht, dann kann man’s ja machen, oder wie ist da die Denke?