OLG ist über richterliche Voreingenommenheit in der 7. Kammer des Regensburger Gerichts besorgt.
Beschluss des OLG:
die Hauptverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Regensburg stattzufinden hat, weil angesichts der im angefochtenen Beschluss getroffenen Rechtsausführungen und insbesondere auch der zu weiteren Wiederaufnahmegründen in dem Wiederaufnahmeanträgen getroffenen umfassenden Beweiswürdigungen zu besorgen ist, dass die bisher mit der Sache befassten Richtern sich bereits festgelegt haben.
Meine Hervorhebung.
Eine so heftige Ohrfeige für die 7. Kammer ist schon extrem. Telepolis hat das gesamte Prozedere mal sehr schön zusammengefasst, oder auch:
Oberlandesgericht befürchtet von den Regensburger Richtern kein objektives Urteil
Interessant und dazu passend ist dann auch dieser Artikel: “Fall Mollath: "Durch die Freilassung ist der Rechtsstaat nicht wiederhergestellt”“. Es braucht nämlich ein bisschen mehr. Ideal wäre es, wenn man verhindern könnte, dass so etwas in Zukunft wieder passiert. Deshalb ist allein durch die Freilassung der Rechtsstaat nicht wiederhergestellt.