Hartz 4 gekürzt wenn Kind beim anderen Elternteil
Hoffen wir mal, dass es sich noch ändert – das ergibt als Gesetz nicht wirklich Sinn…
Eine „unnötige Härte“ sieht der VAMV, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, in der Reform, die der Deutsche Juristinnenbund im Tagesspiegel so vorgerechnet hat: 270 Euro bekommt ein sechs bis 14 Jahre altes Kind in einem Hartz-IV-Haushalt, geteilt durch 30 (Tage im Monat) ergibt neun Euro pro Tag. Ist das Kind zwei Wochenenden pro Monat beim Vater, werden der Mutter vier mal neun gleich 36 Euro abgezogen. Als würden nicht fast alle Kosten für ein Kind auch bei Abwesenheit weiterlaufen: Miete, Versicherungen, Vereinsbeiträge.