Der Bericht ist in der Tat peinlich für Auslandsgeheimdienst und Bundeskanzleramt: Auf 60 Seiten stellt die oberste Datenschutzbeauftragte gleich 18 schwerwiegende Rechtsverstöße fest und spricht zwölf offizielle Beanstandungen aus. Eine solche Beanstandung nach Bundesdatenschutzgesetz ist das schärfste Mittel, das der Datenschutzbehörde rechtlich zur Verfügung steht. Noch nie hat eine Behörde so viele Beanstandungen auf einmal erhalten. Sonst spricht die oberste Datenschützerin so viele Beanstandungen in einem ganzen Jahr aus – an alle Behörden und Stellen, für die sie zuständig ist, zusammen.
Toll! Da fühlt man sich gleich viel sicherer, in diesem Rechtsstaat…
Interessant ist jetzt finde ich, ob dieses Dokument vor Gericht verwendet werden kann, sodass Klagen (gegen wen eigentlich) angestrengt werden können? Oder gibt’s jetzt diese Meldung und dann verläuft das nur im Sande? :-/