Oberlandesgericht Hamm untersagt medizinisch unnötige Beschneidung | Telepolis
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Die Entscheidung beruht insofern auf einem sehr speziellen Fall. Sie lässt aber deutlich erkennen, dass durch die neue Vorschrift nicht zwangsläufig jede Beschneidung, die per se mit religiösen oder kulturellen Riten begründet wird, vom Gericht auch als durch den § 1631d BGB legitimiert angesehen wird, die neugeschaffene Regelung somit also keinen Blankoscheck darstellt.