Eine Frau wird im Internet bedroht – massivst. Sie erstattet Anzeige bei der Polizei. Daraufhin fragt sie der Beamte, was denn ein “Blog” sei und ob sie ihm kurz “Twitter erklären könne”.
Dann wird sie angezeigt, weil sie Pornografie verbeitet habe. Ihre Anzeige selbst führt zu keinem Ergebnis.
Einfach nur krass.
Sollte es aber wirklich Pornografie gewesen sein, die sie verlinkt hat, so ist die Anzeige gerechtfertigt. Aberwitzig ist vor allem, dass sie einem “Internetspezialisten” Blogs und Twitter erklären soll…
Update: Meine Klarstellung