Pressefreiheit: Schweigerecht für Bundesministerien?
Das scharfe Schwert des Journalisten trägt einen bürokratischen Namen: Auskunftsanspruch. Auf Anfragen, die er bei einer Recherche an eine Behörde oder ein Ministerium stellt, muss er eine Antwort erhalten – nur bei wenigen Ausnahmen wie Geheimhaltung darf eine staatliche Einrichtung schweigen.
“VBI”, Vertreter des Bundesinteresses:
Nach hiesiger Auffassung können Bundesbehörden weder auf Grundlage der Landepressegesetze noch aus Art. 5 Abs. 1 GG zu Erteilung von Auskünften verpflichtet werden.
Interessante Zeiten, warten wir einfach mal das Urteil ab.